Beschreibung
stahlvero Flachdachabsturzsicherung – Absturzsicherung Flachdach mit Flachdachgeländer aus MJ-Gerüst – 2 Felder – Feldlänge 3,07 m – Gesamtlänge 6,14 m
Einzeln umklappbare Ausleger ermöglichen ein unbehindertes Arbeiten auf der Dachfläche. Die Ausleger werden gesichert durch Auflageballast. Durch Geländerriegel in verschiedenen Längen aus dem MJ Modulgerüstsystem COMBI ist diese Flachdachabsturzsicherung äußerst anpassungsfähig an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten. Der Auf- und Abbau der stahlvero Flachdachabsturzsicherung muss zwingend nach der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung erfolgen.
Ausstattung stahlvero Flachdachabsturzsicherung Komplettpaket
- Gesamtlänge 6,14 m
- Feldlänge / Feldweite 3,07 m
- Ausladung der Ausleger ca. 2,00 m
- Einsetzbar für Attikahöhen bis ca. 370 mm und Attikabreiten bis ca. 350 mm
- Gerüstteile aus feuerverzinktem Stahl
- Erweiterung des Komplettpaket mit optionalem Zubehör wie Aufbauhilfe oder Bordbretthalter möglich
- Absturzsicherung Flachdach mit Flachdachgeländer aus MJ-Gerüst
- Neumaterial (keine Gebrauchtteile)
- Individuelle Anpassung der Ausstattung auf Wunsch möglich
- Für das Entladen ist der Warenempfänger zuständig. Bei Spedition/Stückgut ist zur Entladung ein Stapler erforderlich.
Es sind die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dies sind insbesondere die Zulassungen, die DIN EN 12810/12811, die DIN 4420, die BetrSichV mit TRBS 2121 und BGI 5101, die BGV C22 sowie weitere geltene Vorschriften.
Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau des Flachdachgeländers Absturzgefahr bestehen kann. Die Montagearbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Ersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.
Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüst-Systemen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden.
Nicht fertig gestellte Gerüstbereiche müssen mit einem Verbotsschild gekennzeichnet werden. Nach Fertigstellung muss die befähigte Person das Gerüst auf eine ordnungsmäßige Montage prüfen und entsprechend freigeben.




