Beschreibung
Das Bauer Gefahrstoffdepot Typ GD-N ist die optimale Lösung für die passive Gefahrstofflagerung von aggressiven und toxischen Medien im Innen- und Außenbereich. Das verzinkte Gitterrost kann bis zu zwei Fässer mit einem Volumen von 200 Litern aufnehmen, aber auch Fässer mit kleineren Dimensionen und Kleingebinde können in dem Gefahrstofflager sicher und vorschriftsgemäß aufbewahrt werden. Die robuste Bodenwanne fängt im Falle eines undichten Behälters austretende Flüssigkeiten zuverlässig auf und verhindert so Verunreinigungen und Unfälle effektiv. Dank der Unterfahrhöhe von 100 mm lässt sich der Gefahrstoffbehälter flexibel mit dem Stapler aufnehmen und bewegen. Neben den großzügigen Flügeltüren lässt sich auch das Dach des Gefahrstoffregals öffnen. So wird ein leichter Zugriff und eine komfortable Hantierung mit den gelagerten Gebinden garantiert. Um Unbefugten den Zugriff auf die Gefahrstoffe zu verwehren, lässt sich das Gefahrgutlager außerdem abschließen.
Die Lagerung von aggressiven und umweltgefährdenden Flüssigkeiten wird durch das Gefahrstoffdepot sicher und platzsparend gestaltet und Unfälle durch ein versehentliches Umwerfen von offen stehenden Behältern – und daraus resultierende Schäden – werden optimal verhindert.
Bauer Gefahrstoffdepot Stahl GD-N 2
- Für die passive Lagerung von maximal 2 Fässern à 200 l
- Material Stahlblech – verzinkt
- Maße 1440 x 1015 x 1615 mm
- Auffangvolumen 210 l
- Mit verzinktem Gitterrost, Tragfähigkeit 1000 kg
- Auffangwanne aus 3 mm Stahlblech
- Mit verzinktem Gitterrost, Tragfähigkeit 1000 kg
- Mit zwei Flügeltüren
- Inklusive Dach mit Gasdruckfedern
- Für den Innen- und Außenbereich
- Natürlicher Luftwechsel
- 100 mm Unterfahrhöhe
- Mit 60-l-Fässern und Kleingebinden kombinierbar
- Abschließbar
- Abfüllpumpen und Einfülltrichter können zusammen mit dem Fass gelagert werden
- Gesetzeskonforme Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 3
- Gesetzeskonforme Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 4
- Zugelassen durch die bundesweit gültige Übereinstimmungserklärung gemäß StawaR




